AGB Rechtliches

by Anja Lutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1          Allgemeines

1.1

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Body RevoLUTZion – Anja Lutz (nachfolgend „Trainer“ genannt), Anja Lutz, Hauptstraße 1, 85586 Poing und der/dem Kundin/Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

1.2

Kunden im Sinne von § 1 S. 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.

§ 2          Leistungsgegenstand

2.1

Der Trainer bietet dem Kunden ein auf ihn optimal ausgerichtetes Trainings- und Gesundheits-Coaching an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu Trainingsinhalten, Kleingruppentraining, Ernährung, täglichem Lebenswandel und Regenration, mit dem Ziel der Verbesserung der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten, des Techniktrainings, der Prävention von möglichen Krankheiten sowie der Stressbewältigung und des allgemeinen, körperlichen Wohlbefindens. Das Coaching berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.

2.2

Der Trainer übt die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit aus. Eine Gewerbeanmeldung liegt vor.

§ 3          Training / Sonstige Dienstleistungen

3.1

Die Dauer einer jeden vom Trainer angebotenen Dienstleistung beträgt in der Regel 60 Minuten. Kürzere oder längere Termine müssen zwischen Kunde und Trainer schriftlich vereinbart werden, ebenso Ort und Zeit der jeweiligen Dienstleistung.

3.2

An Sonntagen werden grundsätzlich keine Dienstleistungen angeboten. Samstags und an Feiertagen können Dienstleistungen möglich sein. Dies muss zwischen Kunden und Trainer schriftlich abgestimmt werden.

3.3

Die Dienstleistungen des Trainers finden in den Räumlichkeiten des Trainers, des Kunden, in und auf Sportanlagen, Bolzplätzen, Parks, Schwimmbädern und in Fitnessstudios statt. Zusätzlich anfallende Kosten in Punkto Eintritte, Tickets, Chipkarten, Platzmieten etc., liegen stets beim Kunden.

3.4

Ein Abbruch einer gebuchten Dienstleistung durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Zeit/Zeitspanne, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

3.5

Der Trainer steht dem Kunden wochentags (Mo-Fr) im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen zwischen 8 und 20 Uhr per Telefon, WhatsApp und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

§ 4          Zahlungsbedingungen / Preise

4.1

Der Kunde erhält vom Trainer eine schriftliche Rechnung über die gewünschte Dienstleistung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, die ohne Abzüge sofort zu bezahlen ist. Bei Buchung des „PREMIUM 6“ Pakets, hat der Kunde die Möglichkeit in 2 Raten zu zahlen. Bei Buchung des „DELUXE 12“ Pakets, hat der Kunde die Möglichkeit in 4 Raten zu zahlen. Der Rechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Rechnungserhalt – ohne Abzüge an den Trainer zu überweisen. Außerdem hat der Kunde die Möglichkeit seine Rechnungen (nur PREMIUM und DELUXE) auch monatlich zu zahlen. Der Rechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Rechnungserhalt – ohne Abzüge an den Trainer zu überweisen. Trainingseinheiten werden nur durchgeführt, sollten alle Zahlungen fristgerecht auf dem Konto des Trainers eingegangen sein. Bei Einmalzahlung (nur PREMIUM und DELUXE), erhält der Kunde 3% Rabatt auf den im Vertrag genannten Gesamtbetrag.

4.2

Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Rechnung mit Überweisung, EC-Kartenzahlung, SEPA Lastschrift

4.3.

Bei Zahlung, welche über SEPA-Lastschriftverfahren laufen, ermächtigt der Kunde den Trainer, die fälligen Beträge von dem im Lastschriftmandat angegebenen Bankkonto einzuziehen.

4.4.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Bankkonto die erforderlichen Deckungen aufweist, um die Lastschrift einzulösen.

4.5.

Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung des Kontos die Rückerstattung des belasteten Betrages bei seiner Bank verlangen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts des Kunden.

4.6.

Der Trainer behält sich das Recht vor, das SEPA-Lastschriftverfahren abzulehnen, insbesondere bei unzureichender Bonität des Kunden.

4.7.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Trainer Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.

4.8.

Bei Rücklastschriften, die nicht auf ein Verschulden des Trainers zurückzuführen sind, hat der Kunde die entstehenden Kosten zu tragen.

4.9

Alle Preise der Dienstleistung(en) ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Trainers.

4.10

Kunden, welche mindestens 2 mal in Folge ein „PREMIUM 6“ Paket in Anspruch genommen haben, sowie Kunden die Teil des VIP KUNDENPROGRAMMS sind, erhalten auf alle PT-Dienstleistungen einen Rabatt von 3%.

4.11

Bei gewünschten Trainingseinheiten, die eine Anfahrt zum Kunden oder zu einer anderen Trainingsstätte im Umkreis von bis zu 10 km des Wohnortes des Trainers gewünscht sind, sind die Anfahrtskosten in den Kosten der jeweils gebuchten Dienstleistung inbegriffen. Für Fahrten von mehr als 10 km Entfernung vom Wohnort des Trainers, werden pro zusätzlich gefahrenem Kilometer 0,50 EUR (zzgl. 19% USt.) in Rechnung gestellt.

 § 5          Sonstige Leistungen

5.1

Der Trainer bietet dem Kunden auf Wunsch weitere Dienstleistungen an, welche im jeweiligen Trainingsvertrag gesondert aufzuführen und vertraglich festzuhalten sind.

5.2

Fitness Kurse: Für Kunden im „DELUXE 12“ Vertrag, ist die Teilnahme an den Kursen des Trainers jederzeit kostenfrei möglich. Alle anderen PT Kunden, müssen zusätzlich eine 10er Karte „Group Fitness“ erwerben. Voraussetzung an der Teilnahme der Group Fitness Kurse ist, dass ausreichend Plätze zur Verfügung stehen und der Kunden sich rechtzeitig (24h vor Beginn des jeweiligen Kurses), schriftlich angemeldet hat. Vorteile für die Anmeldung als bestehender PT Kunde bestehen hier nicht.

§ 6         Haftung / Haftungsausschluss / Hinweise

6.1          Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Trainers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung seines Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflicht des Trainers gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.

6.2           Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse und um seine Gesundheit nicht zu gefährden, sämtliche Dokumente, welche vor Beginn einer Dienstleistung nötig werden (z.B. den Anamnesebogen etc.) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Trainer unterstellt sich der Schweigepflicht.

6.3          Der Kunde verpflichtet sich zur Unterzeichnung einer „Haftungsausschlusserklärung“ vor Beginn eines Personal Training Vertrages. Diese Erklärung wird außerdem an allen folgenden Trainingseinheiten durch erneute Unterschrift bestätigt.

6.4           Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

6.5           Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch Schäden, so ist die Haftung des Trainers ebenfalls ausgeschlossen.

6.6           Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen seiner gebuchten Dienstleistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Trainingsort.

6.7           Der Trainer haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Ziels.

6.8           Der Trainer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflicht, sowie Sportversicherung.

§ 7          Sporttauglichkeit

7.1           Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn einer jeden Trainingseinheit zu informieren. Sollten während des Trainings oder einer anderen, gebuchten Dienstleistung plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

7.2           Der Trainer behält sich vor, bei stimmten Krankheitsbildern ein ärztliches Attest vor der 1. Trainingseinheit zu verlangen. Des Weiteren erwägt der Trainer auch Kundenanfragen abzulehnen.

§ 8          Terminvereinbarungen/ Verhinderungen/ Urlaub/ Krankheit

8.1          Terminvereinbarungen erfolgen grundsätzlich in Textform. Dies kann per Email und/oder per WhatsApp geschehen.

8.2          Terminabsagen müssen spätestens 24 h vorher telefonisch und/oder schriftlich erfolgen. Bei einer rechtzeitigen Absage wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher in der noch laufenden Woche oder spätestens in der Folgewoche stattfinden muss. Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen, werden dem Kunden die vollen Kosten für die zuvor gebuchte Dienstleistung (laut aktueller Preisliste) in Rechnung gestellt. Neu vereinbarte Termine, welche nicht innerhalb spätestens der laufenden oder darauffolgenden Woche in Anspruch genommen wurden, verfallen und werden nicht erstattet.

8.3          Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

8.4          Die Räumlichkeiten des Trainers sind an max. 30 Tagen im Jahr geschlossen. Der Trainer teilt dem Kunden die Schließtage rechtzeitig mit. Während der Schließtage, erhalten Personal Training Kunden ihren vom Trainer zur Verfügung gestellten Trainingsplan per Bild/PDF, an welchem der Kunde bis zur Rückkehr des Trainers selbständig (in einen Fitnessstudio seiner Wahl oder von Zuhause) arbeiten kann.

8.5          Der Kunde kann ebenso jederzeit Urlaub in Anspruch nehmen. Trainingseinheiten, welche während des Urlaubs nicht in Anspruch genommen werden können, verschieben sich automatisch auf die Woche nach Rückkehr aus dem Urlaub. Hieraus ergibt sich ebenfalls eine automatische Verlängerung des bestehenden Vertrages um je 1 Woche. Der Kunde verpflichtet sich, Urlaube rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor Urlaubsantritt, schriftlich anzukündigen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird automatisch eine volle Trainingseinheit (laut aktueller Preisliste) in Rechnung gestellt.

8.6          Kann der Kunde aufgrund von Erkrankung nicht am Training teilnehmen, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Trainingseinheiten, welche aufgrund von Erkrankung nicht in Anspruch genommen werden können, verschieben sich automatisch auf die Woche nach vollständiger Genesung. Hieraus ergibt sich ebenfalls eine automatische Verlängerung des bestehenden Vertrages.

8.7          Bei Erkrankung des Trainers werden zeitnah Ersatztermine zur Verfügung gestellt.

§ 9          Abbruch der Trainingseinheit / Unterbrechung / Störung

9.1           Eine angefangene Dienstleistung/Trainingseinheit kann vom Kunden nicht abgebrochen werden. Bricht der Kunde dennoch vor Ablauf der vereinbarten Zeit ab, verpflichtet dies den Trainer nicht zur Kostenrückerstattung oder zu Zeitgutschriften.

9.2           Das Ausdehnen und Nachholen einer Dienstleistung/ Trainingseinheit wegen Störung des Kunden (Telefonate, Unwohlsein etc.) ist nicht möglich. Eine Trainingseinheit ist nach 60 Minuten beendet, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.

§ 10        Mittrainierende Bekannte, Ehepartner/Lebenspartner, Kinder und/oder Freunde

10.1        Wenn nicht vertraglich geregelt, sind dritte Personen oder Zuschauer vom Training ausgeschlossen.

§ 11        Foto- und Videoaufnahmen

11.1        Das Fotografieren und/oder Filmen der Arbeit des Trainers durch Dritte ist untersagt. Ausnahmen müssen mit dem Trainer gesondert abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.

11.2        Der Trainer darf (mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Kunden) Fotos und/oder Videos des Kunden seiner Trainingseinheiten, sowie Vorher-, Zwischen- und Endergebnisse zur Erfolgsdokumentation und/oder für Werbezwecke in den sozialen Medien wie Facebook und Instagram sowie auf der Homepage des Trainers, nutzen/veröffentlichen.

§ 12        Urheberrechte / Veröffentlichungen

12.1        Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen des Trainers (wie Formulare, Flyer, Trainings- und/oder Ernährungspläne, Umrechnungstabellen, Trainingskataloge, Logos und sonstige dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen) liegt ausschließlich beim Trainer und wird vom Kunden nur zur Erreichung seines individuellen Ziels genutzt. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere die Vervielfältigung oder die Weitergabe an Dritte, ist strengstens untersagt.

§ 13        Datenschutz

13.1        Die personenbezogenen Daten der Kunden werden vom Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung der im jeweiligen Trainingsvertrag genannten Dienstleistung(en) verwendet.

13.2        Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 12 Monate nach der/den zuletzt gebuchten Dienstleistung(en) gelöscht.

13.3        Weitere Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der „Einwilligungserklärung zum Datenschutz“ des Trainers.

§ 14        Geheimhaltung

14.1        Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Trainers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

14.2        Der Trainer hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 15        Vertragsbeginn / Laufzeit / Kündigung & Widerruf

15.1        Die Dienstleistung wird mit Unterzeichnung des Trainingsvertrages durch den Kunden wirksam. Der Vertragsbeginn sowie die Vertragslaufzeit richten sich nach der/den gebuchten Dienstleistung/en und werden im Trainingsvertrag geregelt.

15.2        Es gelten folgende Laufzeiten:

Personal Training: BASIC 3 (26 h/ 13 Wochen/ 3 Monate, min. 2 TE/Woche), PREMIUM 6 (52h/ 26 Wochen/ 6 Monate, min. 2 TE/Woche) oder  DELUXE 12 (104 h/ 52 Wochen/ 12 Monate, min. 2 TE/Woche).

15.3        Für Personal Training (PT) Verträge sind mindestens 2 Trainingseinheiten (TE) pro Woche sind verpflichtend.

Sollte der Kunde mehr als 2mal pro Woche trainieren wollen und hat der Trainer die Kapazitäten, verkürzt sich die Vertragslaufzeit des Kunden automatisch. Der Vertrag gilt als beendet, wenn alle im Vertrag festgehaltenen Stunden genommen wurden.

15.4        10er Karten haben eine Gültigkeit von max. 12 Wochen. Nicht in Anspruch genommene Stunden, verfallen nach Ablauf.

15.5        Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Eine spätere Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde zieht um (mehr als 30km entfernt zum Trainer) oder es besteht eine durch ärztliches Attest nachgewiesene, dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Der Rücktritt bzw. eine Kündigung sind ausschließlich per E-Mail zu erklären.

15.6        Im Falle von Rücktritt oder Kündigung, werden nicht in Anspruch genommenen Stunden zurückgezahlt. Vom Rücktrittsrecht ausgenommen, sind die für den Kunden erstellten Trainings- und Ernährungspläne im Rahmen des Personal Trainings. Bei Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag wird ein Pauschalbetrag von 100,00 EUR einbehalten, da der Trainer für die Erstellung dieser Pläne in Vorleistung gegangen ist.

§ 16        Salvatorische Klausel

16.1        Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder abgrenzender anderer Klauseln nicht. In einen derartigen Falle verpflichten sich die Parteien vielmehr, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen zu setzen, die dem Geist und (wirtschaftlichen) Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Das Gleiche gilt auch für etwaige Lücken in diesem Vertrag

§ 17        Pandemie Klausel

17.1        Wird die Trainingsstätte des Trainers aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechung nach hinten verschiebt.

§ 18        Schlussbestimmungen

18.1        Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

18.2        Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Ersatzbestimmung getroffen.

18.3        Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

18.4        Diese AGB unterliegen dem deutschen Recht.

 

 

Stand: Juli 2024